Verein

Lust auf Sport ? Lust auf Geselligkeit? Dann seid Ihr beim SCG genau richtig!

Denn vom Breitensport für alle Altersklassen bis hin zum leistungsorientierten Sport findet jede(r) bei uns das Passende!

Und wer sich lieber passiv bewegt und die Welt verbessern möchte ist auf unserer wunderschönen Sonnenterrasse bei einem der regelmäßigen Stammtische genau richtig!

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Der Verein wird ausschließlich durch ehrenamtliche Vorstände und Abteilungsleiter geführt, auch unsere Übungsleiter machen ihre Tätigkeiten in Ihrer Freizeit.

Daher sind wir auch über jeden, der sich aktiv bei uns einbringen möchte, dankbar!

Vorstand

2. Vorstand

Thorsten Schöller

1. Vorstand

Nils Mehnert

3. Vorstand

Simon Völkl

Die Vorstandschaft wird satzungsgemäß ergänzt von

1. Kassiererin:    Martina Mehnert
2. Kassiererin:  Cornelia Fischer
Jugendwart:    Stefan Schlenker
Ref. Öffentlichkeitsarbeit:    Johannes Ebersberger
Vergnügungsausschuss:    Martina Schmidt
Schriftführung:    Cornelia Fischer

sowie den
Abteilungsleiterinnen und -Leitern

Infobox

Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle befindet sich in der Erlenstraße 30 und ist außer in den Ferien montags von 18 – 20 Uhr
für Sie persönlich geöffnet.

Telefonisch sind wir „immer“ unter 09129 / 26 203 erreichbar.
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf dem AB, wir rufen zurück!

Oder Sie schreiben uns eine Mail (siehe „Kontakt„)

Ansprechpartnerin

Cornelia Fischer

Telefon
09129 / 26203

Fax
09129 / 908865

Mail
info@sc-grossschwarzenlohe.de

Platzreservierung
Einzelstunden über die Online-Reservierung

Preise und ABO-Informationen
Preisliste der Einzel-und ABO-Stunden

Alle weiteren Informationen findet Ihr in TENNIS im Menü Platz- und Hallenbelegung.

Adresse und Telefon
Erlenstraße 30, 90530 Wendelstein

Telefon: 09129/3120

Aktuell gibt es keinen Belegungsplan.

Beiträge

(1) Erwachsene 10,50 
(2) Familien 19,00 € 
(3) Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre: 6,50 € 
(4) Schüler / Studenten / Auszubildende 6,50 € 
(5) Senioren ab 65 Jahre 8,00 €


Die angegebenen monatlichen Beiträge sind jährlich (gegebenenfalls anteilig) zu entrichten.

Ein Aufnahmeformular kann im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.
Zusatzbeiträge für Tennis siehe bei der Tennisabteilung, auch der Bereich „Jugendfußball“ (SGS) erhebt ab 1.7.24 einen Zusatzbeitrag von monatlich 4,– EUR (Stand 2024).

Beitragsordnung

§1 Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des Sportclubs Großschwarzenlohe e.V.

§2 Mitglieder
Mitglieder sind alle dem Verein per Aufnahmeantrag gemeldeten Personen.

Bei der Familienmitgliedschaft wird auf die Unterschrift jedes einzelnen Mitglieds verzichtet, die Unterschrift des Erziehungsberechtigten/Zahlers ist für die Aufnahme aller gemeldeten Personen maßgebend.

§3 Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Beiträge werden grundsätzlich jährlich per Lastschrift vom Konto des dem Verein gemeldeten Zahlers abgebucht. Dieses gilt auch dann, wenn Jugendliche, für die Familienbeitrag entrichtet wurde, durch Erreichen der Altersgrenze von 18 Jahren selbst beitragspflichtig werden und dem Verein kein anderes Zahlkonto mitgeteilt wurde.

Die Beitragszahler sind verpflichtet, Kontoänderungen der Geschäftsstelle des SCG mitzuteilen. Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EURO erhoben.

§4 Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, jeweils zum 31.12. des Jahres.

§5 Beitragsklassen

1 Erwachsene
Dieser Beitragsklasse sind alle Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr zugeordnet, sofern nicht eine der anderen Beitragsklassen zutreffend ist.

2 Familien
Diese Beitragsklasse kann von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden.
Im Familienbeitrag sind Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs beitragsfrei.

3 Kinder & Jugendliche

Diese Beitragsklassen gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

4 Schüler & Studenten / Auszubildende

Beitragsklassen 4 gilt auch für Erwachsene über 18 Jahren, sofern dem Verein unaufgefordert aktuelle Nachweise über Schulbesuch, Studium oder Ausbildung vorgelegt werden.

5 Senioren
Diese Beitragsklasse gilt für Senioren ab dem 65. Lebensjahr

Beitragsfrei sind
a. Ehrenmitglieder des SCG
b. Weiterhin können Personen beitragsfrei gestellt werden, die eine soziale Bedürftigkeit nachweisen können. Hierfür genügt ein Beschluss des Vorstands.

Zusatzbeiträge
Für Mitglieder der Tennisabteilung werden Zusatzbeiträge laut Geschäftsordnung der Tennisabteilung erhoben.
Die SGS (Sparte Jugendfußball) erhebt einen monatlichen Zusatzbeitrag von 4,– EUR. 
Auch andere Abteilungen können Zusatzbeiträge in ihrer Geschäftsordnung aufnehmen.

§6 Festlegung der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Für den Beschluss ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Kann nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung die ordentliche Kündigungsfrist zur Kündigung der Mitgliedschaft nicht mehr wahrgenommen werden, so wird ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von 6 Wochen nach der Beschlussfassung eingeräumt.

  • 2024  feiert der SCG sein 50-jähriges Bestehen!
  • 2023   hat sich zu einem herausragenden Sportjahr für den SCG entwickelt: Die Kegler beenden ihre KL-Saison 22/23 auf einem 2. Platz und stellen dabei verschiedene Vereinsrekorde auf.  

    Die Tennisabteilung meldet 11 Mannschaften in die Saison, davon H-55 und H-65) erstmals auch zwei Bayernligisten, die beide die Klasse halten können. 

    Unsere LL-Fußballer spielen eine grandiose Rückrunde und dürfen als Tabellenzweiter der Landesliga Nordost in die Relegation zur Bayernliga, die gegen Greding allerdings verloren geht. Dafür schlägt die Mannschaft im Herbst 23 im Toto-Pokal nacheinander drei Bayernligisten und den Regionalligisten aus Ansbach, bevor eine legendäre Pokalreise mit einem sehr unglücklichen 0:1 gegen den Regionalliga-Tabellenführer (und Profiverein) aus Würzburg am 18. November sein Ende findet. 

  • 2022  kann nach Auslaufen der letzten COVID-Beschränkungen im März endlich wieder durchgängig „normaler Sportbetrieb“ aufgenommen werden. Trotzdem bietet die Gymnastik & Turnabteilung weiterhin sowohl Hybrid-Stunden, als auch Skype-Sport an.
    Drei Tennismannschaften treten in der Landesliga an: Herren 50, 65 und 70 und die H65 schafft den Aufstieg in die Bayernliga! Auch unsere Tischtennis-Herren dürfen endlich aufsteigen und spielen in der Saison 22-23 in der Bezirksklasse C.
    Die 1. Fußballmannschaft hält mit Tabellenplatz 5 in der Quali-Runde die Klasse und spielt weiter in der Landesliga. Die Zweite erreicht den 5. Platz in der Kreisklasse. Durch die Partnerschaft der SGS Jugendfußballer mit Atlético Madrid kann ein Sommercamp mit Trainern von Atletico angeboten werden.
    Bei der Mitgliederversammlung stellt sich Simon Völkl zur Wahl und wird zum 3. Vorstand gewählt; er ersetzt den kommissarisch eingesprungenen Stefan Schenk.
  • 2021 läuft es leider immer noch nicht richtig rund – Corona Auflagen zwingen uns zu Test- und Maskenpflicht sowie im Winter einem eingeschränkten Sportangebot. Dafür geht im Juni die neue Homepage online!
    Die T&G Abteilung bietet im Winter mit großem Erfolg Skype-Stunden an und auch das Sommer-Fit-Mix auf unserem Sportgelände bricht alle Teilnehmerrekorde. 
    Zwei Tennismannschaften (H50 und H65) spielen in der Landesliga!
    Am 14. November fand die (nach dem Auftritt von Michel Müller im Jahr 2011) größte Veranstaltung beim SCG statt:
    Unsere Fußball-Landesligamannschaft spielt einen Mottospieltag #GemeinsamFürKinder und wir können über 800 Zuschauer im FRAPACK-Stadion begrüßen, darunter den Finanzvorstand des 1. FCN, den Geschäftsführer der Nürnberg Ice Tigers und die Kommunikationschefin der Nürnberg Versicherung. Wir leben unser Motto #Herzverein und spenden 3.333 EUR an den Bundesverband Kinderhospiz!
  • 2020 wird ein besonderes Jahr: Die Corona Pandemie schlägt auch in Deutschland zu und am Mitte März befinden wir uns im „Lockdown“. Erst im Sommer wird – nach und nach – der Sportbetrieb wieder erlaubt. Im Oktober folgt die „2. Welle“ und zwingt uns erneut in die Untätigkeit bis in den April 2021. So gibt es erstmals eine Fußballsaison „2019-2021“, die allerdings durch den langen Winterlockdown ebenfalls abgebrochen werden muss und unserer 1. Fußballmannschaft eine weitere Saison (21/22) in der Landesliga beschert. Derweil wird das „Sanierungsprojekt“ mit dem Bau einer Tribüne am A-Platz abgeschlossen. Für sein langjähriges Engagement für den SCG und speziell für seinen persönlichen und finanziellen Einsatz im Rahmen des Tribünenbaus wird Klaus Frasunkiewicz an seinem 70. Geburtstag zum Ehrenmitglied des SCG ernannt. Die Sanierung der Walhalla wird begonnen, es entstehen dort Umkleiden für die SGS sowie ordentliche Lager- und Funktionsräume für den SCG. Die Mitgliederversammlung findet aufgrund der Pandemie erst nach den Sommerferien und in der Waldhalle statt. Zum Jahresende legt der 3. Vorstand Dirk Welter sein Amt nieder und wird durch Stefan Schenk zunächst kommissarisch ersetzt.
  • 2019 Im Januar legt der 2. Vorstand, Rainer Häusler, aus persönlichen Gründen sein Amt nieder. Thorsten Schöller ersetzt ihn zunächst kommissarisch und wird auf der Mitgliederversammlung einstimmig bestätigt. Das „Projekt Sportplatzsanierung“ wird gestartet und bis Ende 2020 werden neues LED-Flutlicht (auch am A-Platz), die Sanierung der Plätze, Bewässerung, Grünflächen und Zäune mit viel Eigenleistung vorangetrieben. Unsere Tennismannschaften Herren 50 und Herren 65 folgen den H 60 in die jeweiligen Landesligen und die Tennisabteilung wächst wieder auf über 150 Mitglieder. Die Juniorinnen-18 werden zur „Mannschaft des Jahres 2018“ der Marktgemeinde geehrt. Die Fußballer unter Trainergespann Florian Bauer / Reiner Großberger halten (für viele überraschend) sogar ohne Relegation die Landesliga. Die Basketball-Herren müssen in die Bezirksklasse absteigen. Im November 2019 tritt der aus „Funk und TV“ bekannte Comedian Wolfgang Krebs in der aus-verkauften Waldhalle auf.
  • 2018 Wir trauern um Fritz Weymann. Unser langjähriger Vorstand und Ehrenmitglied stirbt am 31. Januar im Alter von 73 Jahren. Nach vielen Jahren führen wir wieder eine Skifahrt durch, fast 50 Alpinisten haben einen tollen Tag am Wilden Kaiser. Die 3 Vorstände stellen sich erneut zur Wahl und werden einstimmig bestätigt. Die Tennisabteilung wächst weiter und hat 11 Mannschaften im Sommerspielbetrieb. Im Winter gelingt den Tennis-Herren 60 der Aufstieg in die Landesliga, im Sommer folgt auch hier der Aufstieg in die Landesliga, gefolgt vom Aufstieg der H65 und Juniorinnen 18 in die Bezirksliga. Liane Steinhilber gibt nach 40 Jahren die Abteilungsleitung der Turn- und Gymnastikabteilung in jüngere Hände ab. Jahre mit einer „8“ am Ende scheinen dem SCG zu liegen, denn die Fußballer schaffen (wie 2008) den Durchmarsch durch die Bezirks- in die Landesliga. Im Jugendbereich wird die JFG Schwarzachtal aufgelöst und wir gründen gemeinsam mit dem TSV Kleinschwarzenlohe die SG Schwarzenlohe. Die Basketballer steigen leider wegen vieler Abgänge zu Saisonbeginn aus der BOL ab. Das Sommer-Fit-Mix Ticket der T&G-Abteilung wird seit 2014 zum 5. Mal angeboten und bricht mit über 500 Teilnehmern alle Rekorde. Der Comedy-Abend mit Toni Lauerer füllt die Waldhalle und wir sind zum 10. Mal mit unserer Hütte auf dem Sorger Weihnachtsmarkt präsent.
  • 2017 Die Tennisabteilung feiert ihr 25-jähriges Bestehen und das 20-jährige Bestehen der Tennishalle. Es ist gleichzeitig das erfolgreichste Jahr der Tennisabteilung mit 4 Meisterschaften in der Sommerrunde und damit verbundenen Aufstiegen bis in die Bezirksliga! Der SCG erfährt hierfür eine Ehrung durch Landrat H. Eckstein. Die Fußballherren schaffen über die Relegation den direkten Wiederaufstieg in die Bezirksliga, für die neue Saison übernimmt mit Florian Bauer ein neuer Trainer. Die Basketballer haben 7 Teams im Spielbetrieb. Die Herren halten sich in der BOL. Erstmals seit 2014 haben wir auch wieder ein weibliches Jugendteam gemeldet. Im Oktober findet die erste „Bierwanderung“ des SCG statt und lockt fast 50 Wanderer in die umliegende Natur und an unserem jährlichen Comedy-Abend begeistert uns Stephan Bauer
  • 2016 Die Vorstandschaft des SCG wird unverändert wieder gewählt. Liane Steinhilber wird we-gen ihrer langjährigen Verdienste um den SCG zum ersten weiblichen Ehrenmitglied ernannt. Unsere Fußballer müssen leider erneut aus der BL in die Kreisliga absteigen. Die Tennisabteilung kann 4 Meistertitel verzeichnen: Die Juniorinnen 18 steigen in die Bezirks-klasse 1, die Herren 50 in die Bezirksklasse und die Herren 55 sogar in die Bezirksliga auf. Die Knaben 16 wurden (obwohl im Schnitt erst 14 Jahre alt) zum 3. Mal in Folge Meister der Kreisklasse 1. Die Tischtennisherren steigen in die Kreisliga 3 auf. Die Basketballer und Kegler halten sich in der BOL.
  • 2015 Der Sommer wird genutzt und der Außenbereich des Sportheims von vielen fleißigen Helfern renoviert. Neuer Anstrich, neue Beete– nach 20 Jahren war es Zeit. Unsere Fußballer steigen in einem dramatischen Relegationsspiel wieder in die Bezirksliga auf und der SCG stellt damit erneut die erfolgreichste Fußballmannschaft der Marktgemeinde Wendelstein. Die Tennisabteilung des SCG erlebt einen neuen Mitgliederboom und feiert im Sommer gleich drei gewonnene Titel: Die Herren 40/1 und die Knaben 14 steigen in die Bezirksklasse auf, die Herren 50 in die Kreisklasse 1. Das Sommer-Spezial-Ticket der Turn- und Gymnastikabteilung hat sich endgültig etabliert und lockt viele Sportler in den Sommerferien zum SCG.
  • 2014 Verein: 40 Jahre SCG! In der gut besetzten Waldhalle fand die Jubiläumsfeier unter Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste statt. Peter Schmidt erhält die Bürgermedaille der Gemein-de Wendelstein für 40 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit beim SCG. Nach 10jähriger Amtszeit stellt sich Peter Schmidt als Vorstand nicht mehr zur Verfügung. In der JHV wird Peter zum Ehrenmitglied ernannt. Nils Mehnert, Rainer Häusler und Dirk Welter werden als neue Vor-stände gewählt. Tennis: Herren 40/I steigen in der Winterrunde in die Bezirksliga auf. Herren 40/II steigen in die Kreisklasse 2 auf. Die „Ladies-Night“ wird zum 10. Male beim SCG ausgerichtet. Fußball: Opcin/Ulhaas wird das neue Trainergespann der Herrenmannschaf-ten.
  • 2013 Die als Aufsteiger gestarteten AH-Fußballer werden wieder Meister und steigen somit in die Kreisliga auf. Die 1. Mannschaft der Fußballer steigt aus der Bezirksliga ab. Das Mitteilungsheft „SCG-Aktuell“ erscheint erstmals in Farbe.
  • 2012 Über 50 Teilnehmerinnen beim 1. Fitnesstag der Gymnastikabteilung. Lukas Schenk gewinnt die Tennis-Junioren-Landkreismeisterschaft. Die AH-Fußballer werden Meister und steigen in die Kreisklasse auf. Die 2. Fußballmannschaft schafft den Wiederaufstieg in die Kreisklasse. Die U17-Fussball-Juniorinnen werden Bezirkspokalsieger. Die 2. Herrenmannschaft der Kegler schafft den Wiederaufstieg in die Bezirksliga B. Die bisherige Vorstandschaft wird wiedergewählt.
  • 2011 Die Basketballer steigen in die Bezirksklasse auf. Die 1. Fußballmannschaft steigt nach erfolgreicher Relegation wieder in die Bezirksliga auf, die „Zweite“ muss nach der Relegation wieder in die A-Klasse absteigen. Die Tennisabteilung feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Die Tennis-Herren 40 steigen in die Kreisklasse 1 auf, die Bambinis werden Meister. Bei den Keglern müssen die 1. Damen, sowie die 1. und 2. Herrenmannschaft absteigen. Auf der der Terrasse des Sportheims wird nach großzügigen Spenden eine Lounge eingerichtet. Dieter Steinhilber wird aufgrund seines langjährigen, ehrenamtlichen Engagements zum Ehrenmitglied ernannt. Mit über 800 Gästen in der umgerüsteten Tennishalle verbucht der SCG beim Auftritt von Michl Müller seine bisher größte und erfolgreichste Veranstaltung.
  • 2010 Die Basketballabteilung hat großen Zulauf und zählt nun über 50 Mitglieder. Die Kegeldamen steigen wieder in die Bezirksliga auf. Den Tennis-Herren 50 gelingt nach ihrem letzt-jährigen Abstieg ungeschlagen der Wiederaufstieg in die Kreisklasse 2. Die 1. Fußballmannschaft steigt aus der Bezirksliga ab. Ein Teil der Terrasse des Sportheims wird überdacht. Liane Steinhilber wird für ihr langjähriges, erfolgreiches Wirken im Verein mit dem Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten ausgezeichnet. Die Ehrung nimmt Landrat Herbert Eck-stein vor. Bei der Jahreshauptversammlung wird Peter Schmidt wieder zum 1. Vorstand gewählt, neuer 2. Vorstand ist nun Rainer Häusler, 3. Vorstand Nils Mehnert.
  • 2009 Die AH-Fußballer gewinnen den Wendenpokal. Die 1. Fußballmannschaft muss aus der Bezirksoberliga absteigen, die 2. Mannschaft steigt erstmals in die Kreisklasse auf. Die 1. Mannschaft der Keglerinnen steigt aus der Bezirksliga ab. Die Tennis-Herren 40 steigen in die Kreisklasse 2 auf.
  • 2008 Die bisherige Vorstandschaft stellt sich erneut zur Verfügung und wird wiedergewählt. Die 1. Fußballmannschaft unter ihrem Trainer Ralf Neubauer erreicht als Aufsteiger den 2. Platz und steigt damit direkt in die Bezirksoberliga auf. Die 1. Herrenmannschaft der Kegler steigt in die Regionalliga auf und wird Mannschaft des Jahres der Gemeinde Wendelstein, die 2. Mannschaft stiegt in die Bezirksliga B auf. Heidi Christ verteidigt ihren Titel als Bayer. Meisterin, Ossi Stöhr wird Kreismeister der Senioren A im Kegeln. Die F-Jugend-Fußballer werden Meister. Die Tennisabteilung organisiert die erste Jugendfahrt, diese ging nach Hamburg. Erstmals ist der SCG nun auch am Sorger Weihnachtsmarkt beteiligt.
  • 2007 Die 1. Fußballmannschaft steht seit dem 3. Spieltag auf dem ersten Platz der Kreisliga und steigt unter ihrem Trainer Ralf Neubauer als Meister erstmals in die Bezirksliga auf. Die Tennis-Herren 50 steigen in die Kreisklasse 2 auf. Erstes Men`s Double-Night-Turnier der Tennisabteilung. Heidi Christ wird bayerische Kegelmeisterin bei den Versehrten. Das 20. Zeltlager in Folge der Tischtennisjugend findet statt. Die Basketballer steigen in die Bezirksklasse auf. Ivan Saenko, DFB-Pokalsieger mit dem Club ist Stargast beim Sommerfest. Erster Kabarettabend des Vereins in der Waldhalles, Klaus-Karl Krauss begeistert vor aus-verkauftem Haus. Der Verein ist das 1. Mal beim Wendelsteiner Weihnachtsmarkt vertreten.
  • 2006 Gründung der ersten Mädchenfußballmannschaft. Die Tischtennis-Herrenmannschaft so-wie die Jungen 1 steigen auf. Viola Peters hat den Übungsleiterschein erworben und betreut nun die Mutter- und Kind-Stunde. Christian Treibenreif erreicht den 1. Platz bei den Kegelbezirksmeisterschaften. Leider müssen die Kegeldamen aus der Regionalliga absteigen. Gerhard Denzler erhält die Ehrennadel des Bayer. Landessportverbandes für seine 20- jährige ehrenamtliche Tätigkeit. Die SCG-Wanderer sind in diesem Jahr auf der Insel Rhodos. Erstmals gibt es Dauerkarten für die Fußballspiele der ersten und zweiten Mannschaft. Die Vorstandschaft bestehend aus Peter Schmidt, Bernd Langer und Rainer Häusler wird einstimmig wiedergewählt.
  • 2005 Die 2. Jungenmannschaft-Tischtennis wird Meister und steigt auf, die 2. und 3. Herrenmannschaften der Kegler müssen absteigen. Die erste Tennis-Ladies-Night wird gespielt. Dieses Turnier entwickelt sich zu einer festen und im Landkreis sehr beliebten Veranstaltung. Die Tennis Herren sowie die Bambinis sind aufgestiegen. Die Wanderer erkunden die türkische Halbinsel Bodrum. Die Fußballer scheitern erst in der Relegation zur Bezirksliga. Die AH gewinnt wiederholt den Wendenpokal und organisiert die dazugehörige 20-Jahrfeier im Stodl.
  • 2004 Nach 12-jähriger Amtszeit stellt sich die Vorstandschaft bestehend aus Fritz Weymann, Josef Reißmann und Klaus Frasunkiewicz nicht mehr zur Verfügung. Zur Anerkennung erhalten sie jeweils die goldene Ehrennadel des Vereins. Fritz Weymann wird auf Grund seiner Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt. Zum neuen 1. Vorstand wird Peter Schmidt gewählt. Die Wandergruppe verbringt eine gemeinsame Woche auf der griechischen Insel Samos. Melanie Hass wird Juniorenkreismeisterin im Kegeln. Erste OldieNight in Sigi‘s Stodl; dies wird für die nächsten Jahre eine beliebte und gut besuchte Veranstaltung. Die AH-Mannschaft gewinnt den Wendenpokal.
  • 2003 Die 1. Herrenmannschaft der Kegler setzen ihre Erfolgsserie fort und steigen in die Bezirksoberliga auf. Die Tennisabteilung hat nun 142 Mitglieder und stellt 8 Mannschaften, von denen die Herren 30 und die Knaben in der Winterrunde den Aufstieg in die Bezirksliga schaffen. Die erste Fußballmannschaft steigt wieder in die Kreisliga auf. Die JFG Schwarzachtal wird aus den Vereinen SCG, TSV Kleinschwarzenlohe und TSV Kornburg gegründet. Dort spielen die jugendlichen Fußballer ab der U 13. Die Wanderer sind erneut im Stubaital. Der Fußballtrakt wird von Fritz Weymann in Anwesenheit von Landrat Herbert Eckstein und Bürgermeister Wolfgang Kelsch eingeweiht; hervorzuheben ist, dass das Bauwerk ohne Zuschüsse, komplett aus Eigenmitteln bestritten wurde.
  • 2002 Fritz Weymann erklärt sich ein letztes Mal bereit und wird einstimmig zum 1. Vorstand ge-wählt. Uli Wieser führt Walking beim SCG ein. Ursel Sedlacek und Simone Wendland haben ihre Übungsleiterausbildung abgeschlossen. Im März findet unter der Leitung von Ulrike Wieser das erste Wellness-Wochenende in Langlau statt, das zehn Jahre lang von vielen Damen gerne angenommen wird. Die 1. Herrenmannschaft der Kegler wird Meister und steigt in die Bezirksliga auf, auch die 2. Mannschaft der Herren erringt die Meisterschaft und steigt in die Bezirksliga B auf. Heidi Christ-Dorner erreicht den 2.Platz bei der Deutschen Meisterschaft im Versehrtenkegeln. Erika Grau wird wieder Kegelkreismeisterin. Die Tennis-Damen 30 steigen in die Bezirksklasse auf. Die 1. Fußballmannschaft muss nach 4 Jahren in die Kreisklasse absteigen. Die Tischtennisabteilung stellt erstmals wieder 2 Herrenmannschaften. Die Basketballer steigen in die Kreisliga auf. Die Wanderer sind mit 30 Teilnehmern im Stubaital, die jugendlichen Skifahrer wieder, wie auch in den kommenden Jahren in Alpbach. Der Rohbau des Fußballtraktes wird abgeschlossen.
  • 2001 Die Kegelabteilung feiert den feiert den Aufstieg der 1. Herrenmannschaft in die Bezirksliga A, sowie seine Kreismeister Erika Grau, Julia Fuchs und Oswald Stöhr, in diesem Jahr sind 12 Kegelmannschaften am Start. 10 Jahre Spielbetrieb der Tennisabteilung mit 6 Mannschaften. Verleihung der Goldenen Ehrennadel des Bayerischen Turnverbandes an unsere Übungsleiterin Brigitte Beck. Die Basketballabteilung tritt zur neuen Saison erstmals mit zwei Mannschaften an. Schöne Tage verbringen die Skifahrer wiederum in St. Christina und Alpbach.
  • 2000 Die Skifahrer sind wieder in Alpbach und St. Christina. Die 2. und 3: Damenkegelmannschaften steigen in die Bezirksliga A bzw. Kreisklasse auf, die 3. Herrenmannschaft muss in die B-Klasse absteigen. 20 Jahre Partnerschaft mit den Warley Stars aus Brentwood (England). Patricia Sedlacek gewinnt die Gaumeisterschaft beim Turnen (Kinder). Die AH-Fußballer müssen wieder absteigen. Nachdem sich auf der Jahreshauptversammlung kein Mitglied bereit erklärte in die Verantwortung zu gehen, stellt sich Fritz Weymann bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung nochmals zur Verfügung.
  • 1999 Der SCG hat im Januar ein Vierteljahrhundert Vereinsgeschichte hinter sich. Ein Ereignis, welches am 2. Juli 1999 im Rahmen eines Festabends und anschließendem Sommerfest entsprechend gewürdigt wird. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Herbert Eckstein und Bürgermeister Wolfgang Kelsch richteten Repräsentanten aus Politik, Sport und Ge-sellschaft ihre Grußworte an den SCG und würdigen die Leistungen des jüngsten Wendelsteiner Sportvereins. Die Erste Fußballmannschaft des SCG wird nach ihrem letztjährigen Aufstieg zur Mannschaft des Jahres der Marktgemeinde Wendelstein gewählt. 2. Fahrt der Ski- und Wandergruppe nach St. Christina, Grödnertal (Südtirol), die Kinder fahren wie ge-wohnt nach Alpbach. Die Tischtennisabteilung stellt mit David Lunz den Erstplatzierten in der Nordbayerischen Rangliste (Schüler). Die 1. Damenmannschaft der Kegler steigt in die Regionalliga auf. Aufstieg der AH-Fußballer in die Kreisklasse. Die Tennis-Junioren werden Meister in der Winterrunde und in der Medenspielrunde.
  • 1998 Gaumeisterschaften im März mit bereits schon traditionell gutem Abschneiden der SCG-Turnmädchen. Anlässlich des Sommersportfestes am 4. Juli begrüßt der Sportverein sein 1000. Mitglied. Die l. Fußballmannschaft verzeichnet ihren bisher größten Erfolg. Nach gewonnenen Relegationsspielen steigt sie in die „Kreisliga Jura“ (vorm. A-Klasse) auf und kann sich dort auf einem Mittelplatz der Tabelle behaupten. Nach den beiden Wendelsteiner Großvereinen „FV und „TSV wird der SCG somit zur „Dritten Kraft“ im Fußballgeschehen der Großgemeinde. Die Volleyballabteilung bietet „Beachvolleyball“ an. Ein Festabend bildet den Höhepunkt des 20jährigen Bestehens der überaus erfolgreichen Kegelabteilung. Bei den Tischtenniskreismeisterschaften errangen vor allem die jüngeren Altersklassen überragende Erfolge für den SCG.
  • 1997 Der SCG erhält für seine unter geschulter Aufsicht abgehaltenen Gymnastikkurse vom Deutschen Turnverband das Prädikat „Pluspunkt Gesundheit DTB“ verliehen. Bei den Bezirksmeisterschaften der Behinderten und Versehrten erzielt Sportkegler Josef Dorner den 3. Platz und qualifiziert sich als Sieger der Bayerischen Meisterschaft für die Deutsche Meisterschaft, bei der er im Endergebnis einen guten 5. Platz belegt. Und wieder platzieren sich SCG-Turnmädchen des SCG auf vorderen Plätzen bei den Gau-Einzelmeisterschaften. Ein trauriges Ereignis überschattet den Juni. Der Verein nimmt Abschied vom verstorbenen früheren Club-Meisterspieler und aktivem Gründungsmitglied des SCG Sportfreund Helmut Hilpert. Ein Großereignis stellt die offizielle Einweihung der Tennishalle und Vereinsgaststätte u. A. durch Landrat Herbert Eckstein dar. Vordere Plätze für Tischtennismädchen und -jungen bei den Kreismeisterschaften der Jugend des Kreises Nürnberg-Süd.
  • 1996 Acht junge Sportlerinnen aus den Bereichen Kegeln und Turnen werden im Landkreis für ihre Siege im Kreis und Bezirk geehrt. Nach Qualifikation im Regionalentscheid fahren SCG-Turnerinnen zu den „Bayerischen Meisterschaften“. Wiederholung der guten Erfolge der Turnerinnen auch bei den Gaumeisterschaften des Jahres 1996. Jubiläumsbesuch (20 Begegnungen!) im Juli durch die „Warley Stars“. Richtfest beim Neubau der Tennishalle mit Vereinslokal. Am 28. September Beginn des Spielbetriebes in der Halle. Ein neuer erfolgreicher Abschnitt in der Vereinsgeschichte nimmt seinen Anfang.
  • 1995 Erfolgreiches Abschneiden der SCG-Turnerinnen bei den Gaumeisterschaftsbereichsrang-listenturnieren. Kreismeisterschaften der Jugend, vom SCG ausgerichtet, verlaufen wieder sehr erfolgreich. E-Fußballjugend I ist Gewinner ihres jährlich veranstalteten Turniers um den Schwarzachpokal. Laufend tritt die Ski- und Wandergruppe mit gut organisierten Veranstaltungen in Erscheinung. Die Tennis-Jungsenioren steigen in die 3. Kreisklasse auf.
  • 1994 Am 13. Januar des Jahres besteht der SCG seit 20 Jahren! Jugendbasketballtraining wird aufgenommen. Am 5. und 6. Februar richtet die Tischtennisabteilung das 1. Kreisjahrgangsturnier für Mädchen und Jungen im Kreis Nürnberg aus. Hervorragendes Abschneiden von SCG-Buben in der AK II und III bei diesem Turnier. In der Zeit vom 30.07. – 05.08. kommt es zu einem erneuten Besuch der „Warley Stars“ beim SCG. Bei den Gaumeisterschaften im Gerätturnen stehen junge SCG-Sportlerinnen 6 x auf dem Treppchen. Teilnahme der SCG-Turnerinnen am Deutschen Turnfest in Hamburg. Anschließend erfolgreiches Abschneiden im Mannschaftswettbewerb der Turnerinnen in Hilpoltstein. Aufstieg der 4. Herrenkegelmannschaft von der “P” in die “E” Klasse. “D” und “E” Fußballjugend erringt Gruppenmeisterschaft.
  • 1993 Offizielle Einweihungsfeier der Tennisanlage am 12. Juni. Herausragende Platzierungen der SCG-Turnmädchen bei den Gaumeisterschaften Turnen in Hilpoltstein. Die 4. Herrenmannschaft der Kegler erringt Meisterschaft und steigt in F-Klasse auf. Tina Stöhr wird Bezirksmeisterin von Mittelfranken bei der Kegel-B-Jugend weiblich. Zwei 2. und ein 3. Platz für die Tischtennisjugend bei Kreismeisterschaften Nürnberg-Süd.
  • 1992 Fritz Weymann in der Hauptversammlung am 1. April zum neuen 1. Vorstand gewählt. Fertigstellung von Sanitäranlagen bei der „Walhalla“. Die 1. Damenmannschaft der Kegler schafft Aufstieg in die Bezirksliga A Süd und die 1. Herrenmannschaft steigt in die Bezirksliga B Süd auf. Fußballer 1. Mannschaft feiern Aufstieg in die B-Klasse Jura Nord nach 17 Jahren C-Klassenzugehörigkeit! 27. Juni Freigabe der m Rekordbauzeit neu erstellten Tennis-plätze. Erfolgreiches Abschneiden von SCG-Sportlern bei Tischtennis-Kreismeisterschaft.
  • 1991 Gründungsversammlung der Tennisabteilung am 13. September. Fritz Weymann wird erster Abteilungsleiter der Tennisabteilung. Sepp Dorner wird „Deutscher Meister“ im Versehrtenkegeln. Inbetriebnahme der SCG-Geschäftsstelle im Kegelbahnnebenraum am 1. Oktober.
  • 1990 Deutsches Turnfest vom 27.05. – 03.06. mit Teilnahme von SCG-Turnmädchen. Erfolgreiche Beteiligung der Tischtennisjugend bei Kreismeisterschaften in Nürnberg. Als einziger Verein im Turngau Schwabach nimmt der SCG mit seiner erfolgreichen Mädchenmannschaft an den Bezirksmeisterschaften teil und belegt den 3. Platz.
  • 1989 Deutsch-jugoslawisches Keglertreffen beim SCG am 22.04. Sonderheft von „SCG-AKTUELL“ informiert über Kegelbahnneubau durch SCG-Kegelabteilung. Offizielle Übernahme von vier neuen Kunststoffbahnen bei gleichzeitigem Erweiterungsanbau der „Waldhalle“ im September. Erneute erfolgreiche Teilnahme mit l. Plätzen beim Gerätwettkampf (siehe 1988) durch SCG-Turnerinnen.
  • 1988 2. Tischtennis-Damenmannschaft gewinnt den Kreispokal. Partnerschaftsclub „Warley Stars“ in England ernennt alle SCGler zu Ehrenmitgliedern des englischen Clubs. Erstmaliger Kontakt von 22 SCG-Fußballern mit Sportlern von „Union Schiedlberg“ in Österreich. 16. Oktober erfolgreiche Teilnahme von jungen SCG-Turnerinnen am Mannschaftswettkampf „Gerätturnen im Verein“.
  • 1987 Sieben SCG-Turnerinnen nehmen am Deutschen Turnfest in Berlin teil. Aufstieg der Kegler 1. Herrenmannschaft in die Kreisklasse Schwabach-Fürth. Planung für Erstellung von Tennisplätzen läuft an. 5-tägige Hüttentour der Ski- und Wandergruppe auf der Reiteralpe.
  • 1986 Am 17. März übernimmt Rainer Herrmann die Vereinsführung. Im November erscheint Heft 1 von „SCG Aktuell“ als regelmäßig aufgelegte Vereinszeitschrift. Aufstieg der 1. Mädchenmannschaft Tischtennis in die Mittelfrankenliga und Wahl zur „weiblichen Mannschaft des Jahres“ im Markt Wendelstein.
  • 1985 Am 3. Juli Eröffnung einer SCG-Geschäftsstelle. Aufstieg 2. und 3. Herrenkegelmannschaft in die nächsthöhere Spielklasse. Gute Ergebnisse für SCG-Turnerinnen bei Jugend- und Schülermeisterschaft 1985 des Turngaues Schwabach in Roth.
  • 1984 „10 Jahre SCG“ mit offiziellem Festprogramm in der Zeit vom 14. -21. Juli. Einweihung der Anlage unter Schirmherrschaft des Bundestagsvizepräsidenten Richard Stücklen. Fußball-spiel der Meisterschaftself des 1. FCN aus den Jahren 61 und 68 gegen AH des SCG. Kegler erzielen im Rahmen des Jubiläumsprogramms ein achtbares Ergebnis gegen die Bundesligakegler von „Gut-Holz“ Nürnberg.
  • 1983 Durch Pacht- und Kaufverträge gelangt der SCG endgültig in den Besitz des Sportgeländes. Fertigstellung von Drainage, Anlage und Umzäunung der Sportplätze, die 1. Fußballmann-schaft gewinnt die Ortsmeisterschaft.
  • 1982 Im Januar übernimmt Norbert Heindl als 1. Vorstand die Vereinsführung. Neugegründete Schachabteilung nimmt den Spielbetrieb auf. Verhandlungen mit der Gemeinde bezüglich endgültiger Besitznahme des vorhandenen Sportgeländes. Am 30.04.1982 erscheint das erste „SCG-Rundschreiben“ als Mitteilungsblatt für alle Vereinsmitglieder. Erste Bandenwerbung am Sportgelände entsteht. Die Tanzsportgruppe löst sich auf.
  • 1981 Errichtung der bis ins Jahr 2020 hinein im Betrieb befindlichen Flutlichtanlage. Erweiterung und Ausbau der „Walhalla“. Erster Gegenbesuch der „Warley Stars“. Am 5. September ein attraktives Großereignis beim SCG. Der Verein stellt sein Gelände zur Verfügung und der „Ballonfahrverein von Tucher e.V. Nürnberg“ veranstaltet eine Wettfahrt bei der 17 Heißluftballone an den Start gehen. Mit Unterstützung des Veranstalters übernimmt der SCG an 10 Verkaufsständen die Bewirtung von Hunderten von Besuchern.
  • 1980 Rücktritt von Gründungsvorstand Werner Krügel aus beruflichen Gründen. Übernahme der Vereinsführung durch sogenannten „Viererrat“: Günter Blei. Rudolf Kierner, Günter Lutz und Gerd Pfaffenritter. Kontaktaufnahme zu den „Warley-Stars“ in England. Erster Besuch des SCG mit 34 Jugendspielern sowie Betreuern. Erweiterung des sportlichen Angebots im Verein durch Gründung Ski- und Wandergruppe.
  • 1979 Erstellung eines zweiten Spielplatzes auf dem Freigelände (jetziger A-Platz). In Eigenleistung entsteht die sogenannte „Walhalla“ am Sportgelände.
  • 1978 Im April entsteht die Kegelabteilung durch Fusion mit Kegelclub „SKK Rot-Weiß Sorg“. Gründung einer Tanzsportabteilung.
  • 1977 26. November Einweihung der „Waldhalle“. Sportliche Nutzung durch den SCG mit folgen-den Abteilungen: Fußball, Gymnastik, Tischtennis, Turnen und Volleyball. „Tag der offenen Tür“ und Sportschau des Vereins mit Riesenerfolg.
  • 1976 Benutzung der Schulturnhalle in Wendelstein durch Gymnastik- und neu gegründete Tischtennisabteilung. Aktivitäten einer Trimm-Trab-Gruppe. Provisorische Flutlichtanlage für Trainingsbetrieb der Fußballer wird errichtet. Reservemannschaft der Fußballer nimmt den Spielbetrieb auf.
  • 1975 Gründung der Gymnastikabteilung. Erwachsenen- und Kindergymnastik in der Schulturn-halle Röthenbach/St. Wolfgang. Pachtung des derzeitigen B-Platzes (Schrödel-Wiese) für die Fußballer. Schaffung von Umkleide- und Duschgelegenheiten im gemeindeeigenen „Glockenhäuschen“. Start der 1. Fußballmannschaft in der C-Klasse Jura Nord.
  • 1974 Die Geburtsstunde des SCG schlug am 13. Januar 1974 in der Gaststätte Haußner, Großschwarzenlohe. 21 anwesende Gründungsmitglieder wählten einstimmig Werner Krügel zum 1. Vorstand. Die Aufbauphase konnte beginnen mit der Erstellung und Inbetriebnahme des ersten Spielfeldes (Braun-Wiese) für die Fußballabteilung. Es begannen Freundschaftsspiele durch eine Privatmannschaft und der Aufbau von Jugendmannschaften.

Satzung des Sportclubs Großschwarzenlohe e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
§ 2 Mitgliedschaft in sportlichen Organen
§ 3 Politischer und religiöser Status
§ 4 Zweck des Vereines
§ 5 Geschäftsjahr und Finanzierung
§ 6 Gemeinnützigkeit
§ 7 Rechtsgrundlagen
§ 8 Aufnahmebestimmungen
§ 9 Mitgliedschaft
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 11 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 12 Organe des SCG
§ 13 Ordentliche Mitgliederversammlung
§ 14 Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung
§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 16 Stimmrecht
§ 17 Vorstandschaft
§ 18 Aufgaben der Vorstandschaft
§ 19 Ehrenausschuss
§ 20 Aufgaben des Ehrenausschusses
§ 21 Revision
§ 22 Schlussbestimmungen
§ 23 Auflösung
§ 24 Übergangsbestimmung
§ 25 Inkrafttreten


§1 Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein wurde am 13. Januar 1974 gegründet. Er ist unter dem Namen Sportclub Großschwarzenlohe e.V. beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Schwabach am 1. August 1975 eingetragen und hat da¬durch die Rechtsfähigkeit erworben. Sein Sitz ist Wendelstein-Großschwarzenlohe. In der folgenden Satzung wird der Sportclub Großschwarzenlohe e.V. kurz „SCG“ genannt.
Seine Farben sind rot-schwarz.

§ 2 Mitgliedschaft in sportlichen Organen
Der SCG ist Mitglied des Bayerischen Landessport-Verbandes (BLSV). Er kann auch zur Verfolgung gemeinsamer Interessen Mitglied einer anderen Dachorganisation sein, soweit deren Satzung nicht im Widerspruch zu der Satzung des SCG und des BLSV steht. Der SCG erkennt Satzungen und Ordnungen des BLSV und anderer Dachorganisationen, in denen er Mitglied ist oder wird, für sich und seine Mitglieder als bindend an.

§ 3 Politischer und religiöser Status
Der SCG steht parteipolitisch und religiös auf neutraler Grundlage.

§ 4 Zweck des Vereines
Durch die Pflege von gemeinnützigem sportlichen Spiel und Wettkampf in allen Sportarten strebt der SCG die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder an. Im Verfolgen dieses Zweckes sind seine Aufgaben:
a) Durchführung und Förderung eines geregelten, fairen Sportbetriebes nach den geltenden Bestimmungen,
b) Förderung und Regelung der Beziehung zu anderen Vereinen und Sportorganisationen;
c) Wahrung der Interessen der Mitglieder in grundsätzlichen Fragen der Sportausübung.

§ 5 Geschäftsjahr und Finanzierung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Die zur Durchführung der Aufgaben des SCG erforderlichen Mittel werden beschafft durch folgende Einnahmen:
a) Geldbeiträge der Mitglieder
b) Einnahmen aus Veranstaltungen
c) Zuschüsse
d) Spenden
e) Stiftungen
f) sonstige Einnahmen

§ 6 Gemeinnützigkeit
1. Der SCG darf keine anderen als die im Paragraph 4 der Satzung bezeichneten Zwecke verfolgen. Hierbei handelt es sich ausschließlich und unmittelbar um gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung 1977 (AO 1977). Eine Änderung im Status Gemeinnützigkeit zeigt der SCG dem Bayerischen Landessportverband und dem für ihn zuständigem Finanzamt an.
2. Der SCG ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des SCG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des SCG.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des SCG fremd sind oder durch unverhältnis-mäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
5. Bei Auflösungen/Aufhebung oder Wegfall seines bisherigen Zweckes verbleibendes Vermögen ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
6. Vereinsmitglieder haben keinerlei Anteile an dem Vereinsvermögen. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft besteht keinerlei Anspruch auf Vereinsvermögen oder Teilen daraus.

§ 7 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage des SCG ist die Satzung, neben dieser Satzung sind Rechtsgrundlagen des SCG die
– Geschäftsordnung
– Finanzordnung
– Beitragsordnung
– Ehrenordnung
– Grundsätze des Amateursportes
die jedoch alle nicht Bestandteil dieser Satzung sind.

§ 8 Aufnahmebestimmungen
1. Mitglied des SCG kann jede Person werden, deren bürgerlicher Ruf unbescholten ist.
2. Männliche und weibliche Personen haben gleiche Rechte und Pflichten.
3. Der Vorstandschaft muss ein vollständig und mit korrekten Angaben ausgefülltes Aufnahmeformular vorgelegt bzw. zugeleitet werden.
4. Das Aufnahmeformular muss vom Bewerber eigenhändig unterschrieben sein. Bei minder¬jähri¬gen Bewerbern und bei der Aufnahme als Familie wird auf die Unterschrift jedes einzelnen Mit¬glieds verzichtet, es ist jedoch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Beitrags¬zahlers auf dem Aufnahmeformular erforderlich.
5. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
6. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages wird auf Antrag begründet.
7. Die Aufnahmegenehmigung kann widerrufen werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verschweigen von Tatsachen erwirkt worden ist.
8. Die Aufnahme wird wirksam mit dem Datum des Aufnahmeformulars; unabhängig vom Zeitpunkt der Entscheidung der Vorstandschaft.
9. Mit der Einreichung des Aufnahmeformulars unterwirft sich der Bewerber den Bestimmungen dieser Satzung.

§ 9 Mitgliedschaft
1. Der SCG hat folgende Mitgliederstruktur:
– Senioren-Mitglieder
– Jugend-Mitglieder
– Ehren-Mitglieder.
2. Für alle Mitglieder gibt es grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten, soweit sie nicht durch gesetzliche Vorschriften reguliert werden.
3. Senioren-Mitglieder sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4. Jugend-Mitglieder sind alle Personen unter 18 Jahren.
5. Ehren-Mitglieder werden im Rahmen der Ehrenordnung ernannt. Sie haben den Status eines Senioren-Mitgliedes, sind jedoch von den Beitragszahlungen befreit.

§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat sich dem SCG gegenüber satzungstreu und loyal zu verhalten.
2. Nur die Mitgliedschaft berechtigt zur Benutzung der Sportstätten des SCG und deren Einrichtungen im Rahmen der festgelegten Übungsstunden. Ausgenommen ist die Tennishalle, die auch Nichtmitgliedern vermietet wird. Die Vorstandschaft behält sich die Überlassung und Vermietung anderer Sportstätten des SCG vor.
3. Falls für einzelne Abteilungen Sonderbestimmungen bestehen, kann diese Sportart nur bei Anerken-nung und Erfüllung dieser geltenden Richtlinien ausgeübt werden. Dies gilt insbesondere für Zusatz-beiträge.
4. Die Mitgliedschaft berechtigt nicht grundsätzlich zum unentgeltlichen Eintritt bei Veranstaltungen des SCG. Die Entscheidung hierüber obliegt von Fall zu Fall der Vorstandschaft.
5. Wird einem Mitglied die Ausübung einer Sportart durch den zuständigen Abteilungsleiter verwehrt, hat es das Recht, die Vorstandschaft zur Entscheidungsfindung anzurufen.
6. Alle Senioren-Mitglieder vertreten an den Versammlungen des SCG bei satzungsgemäßen Abstimmungen eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
7. Mitglieder, die sich bei anderen Sportvereinen als Funktionär im weitesten Sinne, als Spieler oder Wettkampfteilnehmer in Sportarten, die auch der SCG unterhält, betätigen wollen, bedürfen hierzu der vorherigen Genehmigung der Vorstandschaft.
8. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags regelt die Beitragsordnung.
9. Bei mehr als drei Monaten Zahlungsverzug für den Mitgliedsbeitrag kann gemäß § 11 Abs. b) der Ausschluss durch die Vorstandschaft erfolgen.

§ 11 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im SCG erlischt:
a) durch Austritt, der nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten in schriftlicher Form erklärt wird;
b) durch Ausschluss;
c) durch Auflösung des SCG;
d) durch Tod.

§ 12 Organe des SCG
Die Organe des SCG sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) die Vorstandschaft

§ 13 Ordentliche Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung entspricht der Jahreshauptversammlung und wird
vom 1. Vorsitzenden anberaumt.
2. Sie muss alljährlich bis spätestens 30. April des Folgejahres stattfinden.
3. Der Termin und die Tagesordnung sind mindestens 14 Tage vorher den Mitgliedern bekanntzugeben. Die Bekanntgabe hat im Veranstaltungskalender der Marktgemeinde Wendelstein sowie dem Ver-einsheft „SCG Aktuell“ zu erfolgen. Die zusätzliche Bekanntgabe auf der Homepage des SCG, durch vereinsinterne Rundschreiben, Aushänge und in gemeindlichen Informationsmedien ist möglich.
4. Die Tagesordnung muss mindestens den Obliegenheiten der Mitgliederversammlung (siehe § 4) entsprechen. Die Reihenfolge ist nicht bindend und kann aus Zweckmäßigkeitsgründen geändert werden.
5. Anträge, die zur Abstimmung gelangen sollen, müssen 8 Tage vor dem Termin der Mitgliederver-samm¬lung beim 1. Vorsitzenden eingehen. Der Termin gilt als gewahrt, wenn dies der 1. Vorsitzende bestätigt.
6. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die alle wesentlichen Punkte enthalten muss. Die gefassten Entschlüsse sind wörtlich wiederzugeben. Das Abstimmungsverhältnis ist darzustellen. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied und zusätzlich vom Schriftführer oder einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 14 Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung
1. Die Entgegennahme folgender Berichte:
– Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
– Kassenbericht des 1. Kassiers
– Revisionsbericht der Kassenprüfer
– Jahresberichte der Abteilungsleiter.
2. Entlastung des 1. und 2. Kassiers.
3. Entlastung der Vorstandschaft.
4. Wahl der Vorstandschaft einschließlich Bestätigung der von den Abteilungen gewählten Abteilungsleiter.
5. Wahl der beiden Revisoren.
6. Beschlussfassung über schriftlich vorliegende Anträge, insbesondere Festsetzung der allgemeinen Mitgliedsbeiträge und eventueller Zusatzbeiträge.

§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies von der Vorstandschaft durch Mehrheitsbeschluss verlangt wird.
2. Desgleichen muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung dann einberufen werden, wenn dies ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (siehe §16) unter Angabe der Gründe schriftlich fordert.
3. Die Versammlung wird vom 1. Vorsitzenden einberufen.
4. Ansonsten gelten die Bestimmungen für die Durchführung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (siehe § 13).

§ 16 Stimmrecht
1. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
2. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat pro Abstimmung eine Stimme.
3. Nähere Bestimmungen über die Beschlussfassung sind in der Geschäftsordnung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften festgelegt.

§ 17 Vorstandschaft
1. Die Vorstandschaft des SCG setzt sich zusammen aus:
– dem 1. Vorsitzenden
– dem 2. Vorsitzenden
– dem 3. Vorsitzenden
– dem 1. Kassier
– dem 2. Kassier
– dem Schriftführer
– dem Jugendleiter
– dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
– dem Referenten für Veranstaltungen
– den Abteilungsleitern
2. Die Vorstandschaft mit Ausnahme der Abteilungsleiter, die durch ihre jeweiligen Abteilungsmitglieder gewählt werden, wird grundsätzlich durch die ordentliche Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt bzw. bestätigt. Sie bleibt auch nach regulärem Ablauf der Amtszeit bis zu einer ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt.
3. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, setzt die Vorstandschaft einen kommissarischen Nachfolger ein. Bei der nächsten Mitgliederversammlung erfolgt die Neuwahl für diese Position; die Amtszeit des gewählten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit der gesamten Vorstandschaft.
4. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten, die sie im Auftrag des Vereins aufwenden. Der Vorstand kann zudem Aufwendungen pauschal bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale (§3, Nr. 26a EstG) erhalten.

§ 18 Aufgaben der Vorstandschaft
1. Der Vorstandschaft obliegt die Leitung des SCG und die Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte.
2. Der SCG wird nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden jeweils alleine.
3. Dem 1. Vorsitzenden obliegt die Geschäftsführung des SCG. Im Verhinderungsfall wird er im Innenverhältnis von einem Vorstandsmitglied vertreten. Die Bestimmung des Vertreters erfolgt in der Reihenfolge gemäß § 17 Abs. 1
4. Die Vorstandschaft wird nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden zusammengerufen,
mindestens jedoch in Abständen von 6 Monaten.
5. Dem 1. Kassier obliegt die Wahrnehmung der gesamten Kassengeschäfte des SCG.
6. Dem 2. Kassier obliegt die Wahrnehmung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Mitgliederverwaltung, Beitragswesen und Meldungen an sportliche und kommunale Instanzen.
7. Der 1. und 2. Kassier vertreten sich im Verhinderungsfall gegenseitig.
8. Dem Schriftführer obliegt die vollständige und sachlich richtige Erstellung von Versammlungs- und Sitzungsprotokollen. Er lädt rechtzeitig im Auftrag des 1. Vorsitzenden zu Vorstandssitzungen ein.
9. Der Vereins-Jugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend. Er überwacht die Erziehung zu sportlicher Disziplin, zu Kameradschaft und die Förderung der jugendlichen SCG-Mitglieder.
10. Der Referent Öffentlichkeitsarbeit ist für die im Umfang ausreichende und im Stil positive Darstellung des SCG in dafür geeigneten Medien zuständig. Hierzu zählen insbesondere Presse- und Spielberichte, Veröffentlichungen in kommunalen Mitteilungsblättern, Rundschreiben etc.
11. Der Referent Veranstaltungen ist für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des gesamten SCG zuständig. Hierzu zählen insbesondere Terminvorschläge und Budgetierung.
12. Die Abteilungsleiter sind für den Spielbetrieb in ihren Abteilungen zuständig. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Abteilungen im Sinne des SCG operieren und die Bestimmungen der Satzung eingehalten werden.
13. Die vereinsinterne Ahndung von Verstößen gegen die Satzung und/oder die Sportdisziplin obliegt der Vorstandschaft; das gilt auch für den Ausschluss von Mitgliedern.
14. Die Vorstandschaft überwacht die ordnungsgemäße Führung der Sitzungsprotokolle und den gesamten Schriftverkehr des SCG.
15. Die Vorstandschaft kann Unterausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zuweisen.

§ 19 Ehrenausschuss
1. Der Ehrenausschuss ist ein Unterausschuss der Vorstandschaft.
2. Die Anzahl der Mitglieder des Ehrenausschusses wird von der Vorstandschaft festgelegt.
3. Die Mitglieder werden von der Vorstandschaft in den Ehrenausschuss berufen.
4. Mitglieder des Ehrenausschusses können im Einzelfall von ihrer Aufgabe entbunden werden, wenn
– sie selbst in der zu behandelnden Angelegenheit beteiligt sind,
– sie selbst das wünschen.

§ 20 Aufgaben des Ehrenausschusses
1. Überwachung der Einhaltung der Ehrenordnung.
2. Beschlussfassung über vorliegende Anträge für Ehrungen von Mitgliedern.
3. Statistische Erfassung der verliehenen Auszeichnungen.
4. Rechtzeitige und richtliniengerechte Bearbeitung von Anträgen für Ehrungen durch Dachorganisationen (z.B. BLSV).

§ 21 Revision
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren.
2. Die gewählten Personen dürfen nicht der Vorstandschaft angehören.
3. Sie haben jederzeit das Recht, ohne vorherige Ankündigung, in einem ihnen angemessen erscheinendem Umfang eine Kassenprüfung durchzuführen.
4. Sie sind verpflichtet, jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung eine detaillierte Finanzprüfung durchzuführen. Der Prüfungstermin ist mindestens 5 Tage vorher dem 1. Kassier bekanntzugeben.
5. Der 1. und 2. Kassier sind verpflichtet, den Revisoren uneingeschränkt alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskunft zu geben.
6. Die Revisoren haben unmittelbar nach Abschluss der Überprüfung die Vorstandschaft über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Diese Information hat ausführlich und schriftlich zu erfolgen.

§ 22 Schlussbestimmungen
1. Auslegung und Entscheidungsgrundsätze:
2. In allen Fällen, für die die Satzung keine ausdrückliche Bestimmung trifft, ist so zu entscheiden, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die im sportlichen Verkehr bzw. Sportbetrieb herrschenden Sitten und die Abwicklung eines geordneten Vereinsbetriebes es erfordern. Dabei ist von der Satzung und den grundsätzlichen Zielsetzungen des SCG auszugehen.
3. Der SCG übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sportes erleiden. Zum Schutz der Mitglieder sind Kollektivunfallversicherungen abzuschließen. Für Abhandenkommen von Geld und Gegenständen auf dem Vereinsgelände und in den zur Verfügung gestellten Sportstätten (Turnhallen usw.) wird vom SCG kein Ersatz geleistet.

§ 23 Auflösung
1. Die Auflösung des SCG kann nur in einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung gelangen.
2. Die Auflösung ist dann beschlossen, wenn 4/5 der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dafür stimmen.
3. Die Abstimmung hat durch Stimmzettel geheim zu erfolgen.
4. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Art der Liquidation und setzt einen geeigneten Liquidator ein.
5. Das Vereinsvermögen muss gemäß § 6 Abs. 5 gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.

§ 24 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Stand 2020

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